Eine neue Situation tritt ein, sei es durch Alter, Krankheit oder Unfälle – nichts ist mehr, wie es war. Deshalb möchten wir Ihnen bei der Bewältigung Ihres Alltags helfen.
Ab Pflegegrad 1 haben Sie einen Anspruch auf ein Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro monatlich zu Finanzierung unserer Leistungen.
Ab Pflegegrad 2 können Sie zusätzlich die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.
Natürlich stellen wir Ihnen unsere Leistungen
auch ohne Pflegegrad zur Verfügung.