Leistungen

Damit Alltag wieder gut zu meistern ist.

Eine neue Situation, und plötzlich ist vieles anders. Ob durch Alter, Krankheit oder einen Unfall – wir helfen Ihnen oder Ihren Angehörigen, den Alltag wieder gut zu meistern.

Freizeitgestaltung

  • Spaziergänge
  • Friedhofsbesuche
  • Ausflüge
  • Konzertbesuche
  • Gemeinsames Spielen
  • Gedächtnistraining
  • und vieles mehr
Alltagshelferin von Schöner Leben begleitet ein älteres Ehepaar bei einem Spaziergang im Garten

Hilfe im Haushalt

  • Reinigen der Wohnung
  • Aufräumen
  • Blumen gießen
  • Wäsche waschen
  • Bügeln
  • weiteres auf Anfrage oder nach Bedarf
Alltagshelferin von Schöner Leben bringt einem älteren Mann zuhause den Einkauf

Begleitungen

  • Einkaufshilfen
  • Arztbesuche
  • Behördengänge
  • Apothekengänge
Alltagshelferin von Schöner Leben begleitet und unterstützt eine ältere Dame beim Gehen

Unterstützung bei

  • Antragstellung diverser Leistungen
  • Antrag auf Feststellung eines Pflegegrades
  • allgemeine Schreibdienste
Alltagshelferin von Schöner Leben im persönlichen Beratungsgespräch mit einem älteren Mann
Alltagshelferin von Schöner Leben begleitet ein älteres Ehepaar bei einem Spaziergang im Garten

Was uns auszeichnet

Wenn der Mensch den Menschen braucht.

Wenn der Mensch den Menschen braucht, dann sind wir von Schöner Leben – Ihre Alltagshelfer Ihr zuverlässiger Ansprechpartner. Wir übernehmen, was im Alltag schwerfällt: zuverlässig, gründlich und individuell auf Sie abgestimmt.

Im Mittelpunkt steht nicht die Pflege, sondern die verlässliche Hilfe – damit Sie sich zuhause wohl und entlastet fühlen.

Thorsten Vering-Zech, Geschäftsführer von Schöner Leben Alltagshelfer, an seinem Schreibtisch im Büro Heiden

Finanzierung & Pflegekasse

Vieles zahlt die Pflegekasse.

Zwei Wege, über die unsere Leistungen abgerechnet werden können. Welcher für Sie gilt, klären wir gemeinsam.

Ab Pflegegrad 1

Entlastungsbetrag

Ab Pflegegrad 1 stehen Ihnen 131 € monatlich zur Finanzierung unserer Leistungen zur Verfügung. Nicht genutzte Beträge verfallen zum 30. Juni des Folgejahres.

Ab Pflegegrad 2

Verhinderungs- und Kurzzeitpflege

Ab Pflegegrad 2 übernimmt die Pflegekasse zusätzlich die Kosten für eine Vertretung, wenn die Hauptpflegeperson vorübergehend ausfällt.

Darüber hinaus können Sie unsere Leistungen jederzeit auch privat bezahlen.

Anerkanntes Angebot zur Unterstützung im Alltag

Grundlage für die Abrechnung über die Pflegekasse ist die Anerkennung nach § 45a SGB XI (Landesrecht NRW). Im Beratungsgespräch sagen wir Ihnen verbindlich, welche Leistungen Ihre Kasse übernimmt.

Selbstzahler ohne Pflegegrad

Auch ohne Pflegegrad sind Sie bei uns richtig. Den Stundensatz nennen wir Ihnen im Gespräch – transparent, ohne Vertragsbindung und ohne Grundgebühr.

Häufige Fragen

Was Angehörige uns oft fragen.

Der Pflegegrad wird von der Pflegekasse nach einer Begutachtung festgestellt. Wir unterstützen Sie gerne bei der Antragstellung.

Nein. Ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen privat in Anspruch nehmen – mit Pflegegrad rechnen wir direkt über die Pflegekasse ab.

Zuerst lernen wir uns bei einem Gespräch bei Ihnen zu Hause kennen. Dabei sagen wir Ihnen verbindlich, ab wann wir an Ihrem Ort einen Termin frei haben.

Ja. Auch einzelne Termine sind möglich – etwa eine Begleitung zu einem Arzttermin oder Hilfe nach einem Krankenhausaufenthalt.

Persönliche Beratung

Natürlich beraten wir Sie gerne.

Ein Gespräch, keine Verpflichtung. Wir kommen zu Ihnen nach Hause oder telefonieren – wie es Ihnen lieber ist.